Anpassung ALV-Abzug ab CHF 148’201
Das Solidaritätsprozent in Höhe von 1 % (aufgeteilt auf 0.5 % je AG und AN) fällt per 01.01.2023 weg. Die Daten innerhalb des Outputs «Lohnabzüge» wurden entsprechend angepasst und sind ab sofort verfügbar.
Anpassung ALV-Abzug ab CHF 148’201
Das Solidaritätsprozent in Höhe von 1 % (aufgeteilt auf 0.5 % je AG und AN) fällt per 01.01.2023 weg. Die Daten innerhalb des Outputs «Lohnabzüge» wurden entsprechend angepasst und sind ab sofort verfügbar.