Lohnabzüge per 01.01.2023

Anpassung ALV-Abzug ab CHF 148’201

Das Solidaritätsprozent in Höhe von 1 % (aufgeteilt auf 0.5 % je AG und AN) fällt per 01.01.2023 weg. Die Daten innerhalb des Outputs «Lohnabzüge» wurden entsprechend angepasst und sind ab sofort verfügbar.

Auszug Lohnabzüge mit Stichtag 01.01.2023

Letzte Vorbereitungen für das Update mit dem Versicherungsreporting

Weitere Exportmöglichkeiten

Ab sofort stehen Ihnen folgende Exportmöglichkeiten zusätzlich zur Verfügung:

  • Policenauszüge Vermögensversicherungen (BH3, RSV, Cyber sowie D&O)
  • Personal (Personengruppen und feste Lohnsummen)
  • Aufgaben (Pendente Aufgaben, Pendente Prozesse)
  • Historisierte Aufgaben und Prozesse (Erledigte Aufgaben, Archivierte Prozesse, Abgeschlossene Prozesse)

Die Policenauszüge Vermögensversicherungen entsprechen einem «Konzentrat» der jeweiligen Police mit den wichtigsten Deckungen und Ausschlüssen (Themen). Der Inhalt wird (ab voraussichtlich 12.11.2021) durch Standardwerte vordefiniert, kann aber bei Bedarf je Police individuell angepasst werden. Broker, die die Individualisierungsfunktion nutzen, können die Standardwerte innerhalb ihrer Mandantenumgebung zentral anpassen.

Policenauszug Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Beratungskompass – Status aktualisieren und Aufgaben erstellen

Ab sofort können Sie innerhalb des Beratungskompasses in allen drei Beratungsphasen (Bedarf, Prozesse und Policen) sowohl den Status aktualisieren als auch Aufgaben erstellen.

Aktionen innerhalb «Bedarf»

Damit sind Sie innerhalb der 15 unterstützten Versicherungsbranchen in der Lage, die wesentlichen Erkenntnisse aus den beratungsbezogenen Kundeninteraktionen direkt innerhalb der Software zu rapportieren und allfällige Aufgaben zu erstellen.

Lohnabzüge im Krankentaggeld

Seit jeher können die Lohnabzüge der kundenspezifischen Situation angepasst werden durch eine freie Definition

  • der prozentualen Prämienaufteilung
    (bspw. für Arbeitgeber, die mehr als 50 % übernehmen)
  • des referenzierten Prämiensatzes
    (bspw. für Arbeitgeber mit entsprechenden GAV-Regelungen)

Ab sofort besteht zusätzlich die Option den dem AN in Abzug zu bringenden Prämiensatz zu fixieren. Diese Option wurde auf Kundenwunsch entwickelt, weil einzelne GAV entsprechende Regelungen enthalten.

Prämienanteil

Damit sollten aus technischer Sicht die Lohnabzugsübersichten per 1.1.2022 für alle Ihre KMU-Kunden generierbar sein.