Anpassung ALV-Abzug ab CHF 148’201
Das Solidaritätsprozent in Höhe von 1 % (aufgeteilt auf 0.5 % je AG und AN) fällt per 01.01.2023 weg. Die Daten innerhalb des Outputs «Lohnabzüge» wurden entsprechend angepasst und sind ab sofort verfügbar.
Anpassung ALV-Abzug ab CHF 148’201
Das Solidaritätsprozent in Höhe von 1 % (aufgeteilt auf 0.5 % je AG und AN) fällt per 01.01.2023 weg. Die Daten innerhalb des Outputs «Lohnabzüge» wurden entsprechend angepasst und sind ab sofort verfügbar.
Weitere Exportmöglichkeiten
Ab sofort stehen Ihnen folgende Exportmöglichkeiten zusätzlich zur Verfügung:
Die Policenauszüge Vermögensversicherungen entsprechen einem «Konzentrat» der jeweiligen Police mit den wichtigsten Deckungen und Ausschlüssen (Themen). Der Inhalt wird (ab voraussichtlich 12.11.2021) durch Standardwerte vordefiniert, kann aber bei Bedarf je Police individuell angepasst werden. Broker, die die Individualisierungsfunktion nutzen, können die Standardwerte innerhalb ihrer Mandantenumgebung zentral anpassen.
Beratungskompass – Status aktualisieren und Aufgaben erstellen
Ab sofort können Sie innerhalb des Beratungskompasses in allen drei Beratungsphasen (Bedarf, Prozesse und Policen) sowohl den Status aktualisieren als auch Aufgaben erstellen.
Damit sind Sie innerhalb der 15 unterstützten Versicherungsbranchen in der Lage, die wesentlichen Erkenntnisse aus den beratungsbezogenen Kundeninteraktionen direkt innerhalb der Software zu rapportieren und allfällige Aufgaben zu erstellen.
Lohnabzüge im Krankentaggeld
Seit jeher können die Lohnabzüge der kundenspezifischen Situation angepasst werden durch eine freie Definition
Ab sofort besteht zusätzlich die Option den dem AN in Abzug zu bringenden Prämiensatz zu fixieren. Diese Option wurde auf Kundenwunsch entwickelt, weil einzelne GAV entsprechende Regelungen enthalten.
Damit sollten aus technischer Sicht die Lohnabzugsübersichten per 1.1.2022 für alle Ihre KMU-Kunden generierbar sein.