Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen wurde am 27. September 2020 in der Volksabstimmung angenommen und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Zu seiner Finanzierung wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht.
Die Beitragssätze für AHV/IV/EO wurden je für AN und AG von 5.275 % auf 5.300 % erhöht. Lohnabzüge mit Stichtag ab 01.01.2021 verwenden ab sofort diese Beitragssätze.
Zur Erinnerung:
- Hier werden die Daten aus abgeschlossenen Policen angezeigt
- Wenn an einem Stichtag mehr als eine Police gültig ist, können Sie die gewünschte Police über das Dropdown auswählen (hier am Beispiel KTG).
- Policen, die nicht mehr gültig sind, empfehlen wir ins Archiv zu verschieben.